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Neue Richtlinie Vor-Ort-Beratung zum 01.10.2009


Aktuelle Hinweise zur bevorstehenden Änderung der Richtlinie des Bundes- ministeriums für Wirtschaft und Technologie zur Förderung der Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden vor Ort (Vor-Ort-Beratung)


Die Richtlinie wird voraussichtlich zum 1. Oktober 2009 geändert und ihre Gültigkeit über den 31. Dezember 2009 hinaus bis zum 31. Dezember 2014 verlängert.



  • Luftdichtigkeitsprüfungen nach DIN 13829 können als Bonus zur Energiesparberatung gefördert werden (mit neuen Anforderungen an den Bericht und Förderbeträge).
  • Streichung der Förderfähigkeit separater Thermografiegutachten.
  • Möglichkeit der Kumulierung mehrerer Boni, mit Ausnahme der Kumulierung von Thermografie und Luftdichtigkeitsprüfungen.
  • Ausdrückliche Verpflichtung des Beraters zur Prüfung der Eigentümerzustimmung in Beratung von Mietern oder Pächtern.
  • Ergänzung des Ausschlusskriteriums „Beratung innerhalb der letzten 8 Jahren“ um das Kriterium, dass in dieser Zeit kein Eigentümerwechsel stattgefunden hat.
  • Streichung des Ausschlusskriteriums der Baugleichheit.
  • Nachweis der Sachkenntnis zur Durchführung von Thermografiegutachten und Luftdichtigkeits- messungen sowie Verantwortlichkeit des antragstellenden Beraters bei Einbeziehung von Experten.