Rauchdichtheitsmessung

(für die Brandschutzabnahme)

Rauchabschlüsse und Feuerschutzabschlüsse (z.B. Türen, Tore) aber auch Decken- und Wanddurchdringungen sind wichtige Bestandteile des Brandschutzkonzeptes und sind entsprechend der Landesbauordnungen vom Betreiber der baulichen Anlagen jederzeit betriebsbereit und funktionstüchtig zu halten. Der Nachweis über die technische Funktionalität ist durch einen Sachkundigen regelmäßig zu führen. In diesem Zusammenhang und als Bestanteil der Brandschutzabnahme bei Neubauten ist die rauchdichtende Funktion der technischen Einrichtungen und Durchdringungen nachzuweisen.

In Bereichen von Rauch- und Feuerschutzabschlüssen sowie Wand- und Deckendurchdringungen werden Differenzdrücke aufgebaut, die weitestgehend der Drucksituation bei der Entstehung von Bränden entsprechen. Unter diesen Druckbedingungen werden die entsprechenden Bauelemente oder Durchdringungen vernebelt und die Nebeldurchdringungen aufgezeichnet. Mit dieser Messmethode wird die Wirksamkeit in Bezug auf die rauchabschließende Funktionsweise der Bauelemente ermittelt. Eine Fotodokumentation mit Abschlussbericht schließt die Untersuchung ab. Der Untersuchungsbericht ist Teil der Brandschutzabnahme und wird Bestandteil der Baudokumentation.

Diese Untersuchung sollte stichprobenartig im Zuge der s.g. "Brandschau" in regelmäßigen Abständen wiederholt werden.

Vorschriften:

  • TPrüfVO
  • Hausprüfverordnungen

Ergänzend zu der Überprüfung von Rauchabschlüssen und Feuerschutzabschlüssen wird die Durchführung von Rauchversuchen zur Darstellung der Wirksamkeit von Entrauchungsanlagen empfohlen.